Woran sollte ich denken?
Wenn die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht ausreicht, sollten Sie ein Testament verfassen. Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.
Wir empfehlen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln.
Das Bundesministerium der Justiz bietet folgende Broschüre zum Erbrecht und Testament als Download an:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Bilder/DE/Broschueren/Erben und Vererben
Kontakt
Bestattungshaus Sträßer
Dieringhauser Str. 14
51645 Gummersbach
Telefon: 0226 17 78 29
Telefax: 0226 17 90 905
info@bestattungshaus‒straesser.de
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